So stellen Sie den Reha-Antrag:


1. Schritt: Ärztliche/Psychologische/Psychotherapeutische Empfehlung

Reha-Empfehlung vom Kinder- und Jugendarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychologen oder Hausarzt


2. Schritt: Antrag an den Kostenträger

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind als Kostenträger gleichrangig für die Erbringung stationärer Leistungen zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zuständig.

Neben dem eigentlichen Formular zur Beantragung einer Kinder- und Jugendrehabilitation sind ein Bericht (inkl. medizinischer Befunde) dem Antrag beizulegen und per Post an den Kostenträger zu senden (Anschriften der Rentenversicherungen).

 

Die Gesetzliche bzw. Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt für Kinder und Jugendliche (bis 18, in Ausnahmen bis 27) die kompletten Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben dem medizinischen Reha-Grund muss ein Elternteil/Sorgeberechtigter für die Bewilligung des Reha-Antrages mindestens eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen – das betroffene Kind darf selbst nicht gesetzlich rentenversichert sein:

  • zum Zeitpunkt der Antragsstellung ist die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren eingehalten – Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich werden hierbei berücksichtigt
  • in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung Zahlung für mind. sechs Monate von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Tätigkeit
  • innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung Aufnahme einer Beschäftigung (Ausübung mind. bis zur Antragstellung) oder im Anschluss an die Ausbildung arbeitsunfähig oder arbeitslos gemeldet
  • Erhalt einer Rente, Alters- oder Erwerbsminderungsrente
  • das Kind selbst bezieht Waisenrente

Diese Voraussetzung gelten auch für Pflegeeltern, Großeltern oder Geschwister, die das betroffene Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben oder überwiegend unterhalten.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt auch die Kosten für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen. Deutlich mehr Anträge auf eine Kinder- und Jugendreha werden allerdings über die Deutsche Rentenversicherung abgewickelt.

Alle Vertragsärzte können eine medizinische Rehabilitation über die GKV verordnen. Der behandelnde Arzt füllt in Absprache mit den Patienten-Eltern bzw. -Sorgeberechtigten nur das Formular 61 für den eigentlichen Reha-Antrag aus, welches zum 1. April erneut angepasst wurde. Dieses neue Formular 61 ist in die Praxisverwaltungssysteme integriert. Der früher notwendige Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist seit 1. April 2016 nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung (Formular 60).

Informationen zur Antragsstellung mit dem neuen Formular 61 ab 1.4.2020 finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)


3. Schritt: Klinik-Anmeldung nach Antragsbewilligung

Nach schriftlicher Bewilligung des Antrags können Sie Ihr Kind in unserer Reha-Klinik anmelden und den Termin für den Reha-Aufenthalt klären.

Der Kostenträger empfiehlt Ihrer Familie – abhängig von der Grunderkrankung des Kindes – eine passende Reha-Einrichtung, Sie können aber auch eine Wunschklinik bei Antragsstellung angeben.


4. Schritt: Direkter Kontakt zur Reha-Klinik

Im Zuge der Anmeldung können Sie Fragen hinsichtlich Anreise, Gepäck, Unterbringung, Schulunterricht etc. direkt mit uns klären.